Redebeitrag zur „Wir stehen zusammen“ Demonstration gegen Polizeigewalt am 14. Februar 2020

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

keine andere Institution kann und darf so viel Gewalt gegen Bürger*innen ausüben wie die Polizei. Sie darf uns durchsuchen, verprügeln, mit Pfefferspray besprühen, in unsere Wohnräume eindringen, einsperren, abhören, uns schlimmstenfalls erschießen und kann sich dabei auch noch auf geltendes Recht berufen. Belohnt wird sie dafür derzeit mit Forderungen nach noch umfangreicheren Rechten, Vertrauen und gesellschaftlichem Rückhalt. Dabei muss sich zwangsweise irgendwann die Frage gestellt werden, ob die Polizei dieses Vertrauen überhaupt verdient.

Wir haben heute schon Beiträge dazu gehört, was letzte Woche Dienstag und in der vorangegangenen Nacht passiert ist. Wie mit Menschen umgegangen wurde. Wie sich wieder die Untrennbarkeit von polizeilichem Handeln und Gewalt gezeigt hat.

Man möchte fast schon zynisch sagen, es ist halt mal wieder passiert. Die Polizei hat wieder mal über die Stränge geschlagen. Aber: Auch wenn die Polizei bemüht ist Aktionen wie diese und andere Exzesse als „Fehltritte von Einzelnen“ abzutun, stellt sich doch die Frage, wann es an der Zeit ist diese „Masse an Einzelfällen“ als ein strukturelles Problem zu behandeln.

Racial Profiling, rechtsextreme Netzwerke in der Polizei, Menschenrechtsverletzungen hinter den Türen von Polizeiwachen, die mehr als verdächtigen Tode von Amed A. und Oury Jalloh. In den letzten 70 Jahren wurden über 500 Menschen von der Polizei erschossen. Statistisch auffallend häufig Menschen mit psychischen Problemen. So auch die 33-jährige Maria, welche in Berlin vier Polizisten gegenüberstand. Eine an multipler Sklerose erkrankte, nicht einmal 50kg schwere Person, die wohl kaum eine Gefahr für Leib und Leben darstellen konnte.
Diese Liste ließe sich problemlos fortführen, würde aber den Rahmen dieses Redebeitrags sprengen.

Wie kommt es also, dass sich Polizist*innen in den allerwenigsten Fällen verantworten müssen? Fehlerfreies Verhalten? Wohl kaum.
Ich möchte heute über die Strukturen sprechen, die dafür sorgen, dass einzelne Polizist*innen, wie auch die Polizei als Institution, ein ums andere Mal ungeschoren mit dreisten Rechtsübertretungen, überzogener Gewalt und Lügen davonkommen.

Zu aller erst muss man sich über die Tatsache wundern, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen von anderen Polizist*innen geführt werden. Weniger verwunderlich ist, dass dadurch abgesprochene Aussagen unter Kolleg*innen und gegenseitige In-Schutz-Nahme an der Tagesordnung sind, wenn denn überhaupt ermittelt wird.

Nicht selten scheitert schon der Versuch, ein Ermittlungsverfahren zu erwirken an der Tatsache, dass sich polizeiliches Fehlverhalten aufgrund fehlender individueller Kennzeichnung keinen einzelnen Beamt*innen zuordnen lässt. Oder sie scheitert an der Angst, mit Gegenanzeigen, beispielsweise wegen angeblichen Widerstands, überzogen zu werden.

Der bewusst geförderte autoritäre Corps-Geist in der Polizei tut hier sein Übriges: Wer es wagt zu widersprechen oder Fehlverhalten anzuprangern muss nicht selten mit Konsequenzen für die eigene Laufbahn und soziale Stellung innerhalb der Polizei rechnen.

Nicht umsonst werden seit Jahren wirklich unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstellen gefordert, die die Arbeit der Polizei kontrollieren und sanktionieren können. Aber auch dieser Versuch scheitert am Widerstand der Politik und der Polizeigewerkschaften und dem Unwillen eigenes Fehlverhalten transparent und damit der öffentlichen Kritik zugänglich zu machen.

In letzter Zeit lässt sich auch die Tendenz beobachten, dass die Polizei nicht wie vorgesehen als ausführendes Organ demokratischen Willens agiert. Viel mehr tritt sie als eigenständiger politischer Akteur auf, der die Deutungshoheit über Vorfälle für sich reklamiert. Oft wird im Vorfeld versucht, politischen Protest zu delegitimieren, Aktivist*innen als Gewalttäter*innen zu stigmatisieren und durch gezielte Fehlinformation politischen Ausdruck zu kriminalisieren. Das Gewaltmandat, das ihr eigentlich nur durch die Bevölkerung gegeben sein sollte, verwandelt sich in pure Repression.

Dieses Verhalten schlägt sich auch direkt in den Versuchen nieder, den Einsatz in der Lu15 und das Verhalten gegenüber den Beschuldigten in der Presse herunterzuspielen und die Aussagen der Betroffenen als haltlos oder als Lügen abzutun.

Leider ist diese Strategie weder neu noch bleibt sie folgenlos. So wird versucht, Menschen über den lächerlichen Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung hinaus, eine Vielzahl anderer Straftaten anzudichten, als hätte man sie bereits überführt. Diese PR in eigener Sache ist nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar, auf die sich besonders die Polizei doch immer wieder gerne beruft.

Deswegen gilt es, alle Äußerungen der Polizei unbedingt kritisch zu hinterfragen und sie unter keinen Umständen ungeprüft zu übernehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass überhaupt eine Diskussion über Polizeigewalt und Fehlverhalten in der Polizei entstehen kann, die die Polizei als das entlarvt, was sie ist – in den Worten von Daniel Loick: Ein „strukturelles Risiko für die Demokratie“.

Bei dieser Abstraktion können wir es aber nicht belassen. Die Polizei stellt mit ihrem Handeln und ihrer Struktur ein konkretes, ein lebens- und existenzbedrohendes Risiko für Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen dar. Überproportional von Polizeigewalt betroffen sind immer noch Geflüchtete und Migrant*innen, Menschen in psychischen Krisen, Arme, Wohnungslose, Sexarbeiter*innen und Konsument*innen illegalisierter Substanzen – kurz all diejenigen, die eigentlich unseres besonderen Schutzes bedürfen.

Doch damit hört der Repressionswillen dieser Behörde noch lange nicht auf. Die steuerfinanzierte Bundespolizei hat nun damit angefangen, Gebühren für ihre ungewollten Dienstleistungen von Betroffenen zu erheben und das völlig losgelöst von möglichen juristischen Verfahren im Nachgang. Selbst im Falle eines Freispruchs wird man zur Kasse gebeten. Diese perfide Strategie macht wieder deutlich, dass es bei polizeilichem Handeln nicht um Recht oder gar Gerechtigkeit sondern um Einschüchterung und Repression geht.

Um also auf die eingangs aufgeworfenen Fragen zurückzukommen: Nein, die Polizei in ihrer derzeitigen Form verdient weder unser Vertrauen noch unseren Respekt. Sie beweist immer wieder aufs Neue, dass sie strukturelle Probleme hat, die sich nicht einfach auflösen oder reformieren lassen. Es ist also an der Zeit, öffentlich über Alternativen zu sprechen, die es ermöglichen, auf eine befreite Gesellschaft hinzuarbeiten.

Es darf dabei kein Tabu bleiben, auch die vollständige Abschaffung der Polizei zu fordern! Diese Diskussion hat beispielsweise die US-amerikanische Black Lives Matter Bewegung angestoßen. Sie schlagen gemeinschaftsbasierte, unbewaffnete Interventionsteams zur Konfliktschlichtung und die radikale Demokratisierung und Verbesserung soziokultureller Verhältnisse vor. Ein Grundbestandteil dieses Demokratisierungsprozesses muss es sein, über unser Zusammenleben selbstbestimmt zu entscheiden. Wenn uns das gelingt, werden wir hoffentlich nach und nach auf Gewalt als Mittel der Konfliktschlichtung und damit auch auf die Polizei als manifest gewalttätige Institution in Gänze verzichten können.

Bis dahin gilt unsere Solidarität den beiden vom Landgericht und der Lu15, lasst Euch nicht unterkriegen! Wir werden uns weiterhin zusammen mit Euch für ein gutes, solidarisches und selbstbestimmtes Leben einsetzen.

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